Flugverspätungen oder -annullierungen kosten viel Nerven. Wenn sich dann noch die Airline weigert, Sie dafür zu entschädigen, ist es Zeit für Flugrecht.
Flugrecht kümmert sich um Ihre Entschädigung
Bei einer Flugreise kommt es häufig zu längeren Verspätungen oder gar annullierten Flügen. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 regelt, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht - und wie hoch diese ausfällt.
In der Realität sieht es leider so aus, dass viele Fluggesellschaften sich bei privaten Beschwerden der Kunden weigern, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dabei steht jedem Passagier ab einer Flugverspätung von drei Stunden, die nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist, eine Entschädigung zu. Wir sorgen dafür, dass Sie diese auch erhalten!
Flugrecht hat sich zur Aufgabe gemacht, allen Fluggästen zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu verhelfen. Viele Airlines ignorieren die Schreiben ihrer Passagiere, vertrösten diese oder versenden standardisierte Ablehnungsschreiben. Sparen Sie sich den Ärger und ihre Zeit. Prüfen Sie hier einfach und in nur zwei Minuten, ob Ihnen eine Entschädigungs-Zahlung zusteht. Sie benötigen dazu nur die Flugnummer (oder den Abflug- und Ankunftsort) und das Datum: Dank unserer Entschädigungs-Datenbank erfahren Sie sofort, welchen Anspruch Sie haben. Die Entschädigungssumme richtet sich dabei übrigens nach der Entfernung des geplanten Flugs und ist unabhängig vom bezahlten Ticket-Preis. Selbst wenn Sie einen Billigflug für 10 Euro gebucht haben, kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen!